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Elektronische Zeiterfassung
Die 'Elektronische Zeiterfassung' bezeichnet die Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern durch ein Gerät und gehört thematisch zum Personalwesen. In Deutschland sind
nur Systeme zur Aufzeichnung der Anwesenheit üblich. Die entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen sind zum Dienstvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch
festgelegt. Weitergehende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind möglich. Eine
weitergehende rechnerische Arbeitszeitermittlung kombiniert mit einer Prüfung
der Produktivität ist nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer
zulässig. Stempeluhren können in jedem Unternehmen von Nutzen sein und erleichtern den
Arbeitnehmern den Arbeitsalltag erheblich, denn Stechuhren bieten die Möglichkeit von flexiblen Arbeitszeiten. | |







